Psychotherapie ist eine Leistung der privaten Krankenversicherungen. Es entstehen keine Kosten für privat Versicherte bei Inanspruchnahme von Psychotherapie. Sie können als privat Versicherter direkt in meine Praxis kommen, eine Überweisung vom Arzt ist für eine Psychotherapie nicht notwendig. Die Abrechnung aller psychotherapeutischen Leistungen erfolgt per Rechnung an den Versicherten, welcher die Kosten dann bei seiner Versicherung einreicht und erstattet bekommt.
Im Erstkontakt werden Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprochen und Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Nach dem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten. In den weiteren sogenannten „probatorischen“ Sitzungen (insgesamt maximal 5) werden alle für Ihr Anliegen wichtigen Informationen mit Ihnen besprochen. Typischerweise sind das Informationen zu den bestehenden Symptomen, deren Verlauf, erkennbaren Einflüssen und zu lebensgeschichtlichen Erfahrungen. Hierzu können auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Am Ende der probatorischen Sitzungen erhalten Sie eine Rückmeldung zur durchgeführten Diagnostik sowie eine Information zur bestmöglichen psychotherapeutischen Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt besteht auch erneut die Möglichkeit zu prüfen, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut für eine Psychotherapie gut und tragfähig ist. Sie können dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten
Eine ambulante Psychotherapie muss immer bei Ihrer privaten Krankenversicherung beantragt werden. Das Antrags-Prozedere für Psychotherapie unterscheidet sich bei den verschiedenen Versicherungen und den jeweiligen Tarifen. Die Praxis unterstützt Sie bei der zügigen Abwicklung aller Formalitäten. Eine ambulante Psychotherapie findet normalerweise mit einer 50-minütigen Sitzung pro Woche statt. Die Häufigkeit der Sitzung wird jedoch immer an den Bedarf des Patienten angepasst.
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