Informationen für gesetzlich Versicherte

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Allgemeines zur Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapie in einer Vertrags-Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, auf die jeder Versicherte Anspruch hat. Es entstehen keine Kosten für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt in meine Praxis kommen, eine Überweisung vom Arzt ist für eine Psychotherapie nicht notwendig.

Die Probesitzungen bei einer Psychotherapie

Im Erstkontakt werden Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprochen und Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Nach dem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten. In den weiteren sogenannten „probatorischen“ Sitzungen (ca. 5) werden alle für Ihr Anliegen wichtigen Informationen mit Ihnen besprochen. Typischerweise sind das Informationen zu den bestehenden Symptomen, deren Verlauf, erkennbaren Einflüssen und zu lebensgeschichtlichen Erfahrungen. Hierzu können auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Am Ende der probatorischen Sitzungen erhalten Sie eine Rückmeldung zur durchgeführten Diagnostik sowie eine Information zur bestmöglichen psychotherapeutischen Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt besteht auch erneut die Möglichkeit zu prüfen, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut für eine Psychotherapie gut und tragfähig ist. Sie können dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten

Einleitung einer Psychotherapie

Eine ambulante Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür ist als Teil des Antrages ein „Konsiliarbericht“ eines Arztes zu Ihrem körperlichen Gesundheitszustand notwendig. Das Formular hierzu und alle sonstigen Antragsunterlagen zur Einleitung einer Psychotherapie werden von der Praxis für Sie bereitgehalten. Sie müssen keine Unterlagen besorgen oder bearbeiten. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeit-Psychotherapie von 2 x 12 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann diese im Anschluss daran verlängert werden. Eine ambulante Psychotherapie findet normalerweise mit einer 50-minütigen Sitzung pro Woche statt. Die Häufigkeit der Sitzungen wird jedoch immer an den Bedarf des Patienten angepasst.